Lexikon -Außenwandverkleidung (ausgenommen Schiefer)
Erstattet werden die Schäden, die durch die versicherten Gefahren (siehe:versicherte Gefahren), z.B. Sturm und Hagel, an der angebrachten Außenverkleidung entstanden sind.
Startseite StartseiteStartseite Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri powered by Inveda.net | hier vergleichen | Privat | Gewerbe | Onlinerechner | Erklärvideos | Simplr | Kundenlogin | Kontakt |